Bei Fragen rund um das Thema Steuern gilt es stets einen Steuerberater zu konsultieren. Zu oft gibt es Sonderfälle oder Änderungen im Steuerrecht. Die Steuerberaterkammer Stuttgart hat im Zuge der oben genannten Fragestellung eine Pressemitteilung am 7. Oktober 2015 veröffentlicht. Es werden dabei wesentliche Informationen zum Thema Dienstfahrrad geklärt. Wir möchten auf die Inhalte der Pressemitteilung aufmerksam machen und verweisen anschließend direkt auf die Pressemitteilung:
- Entfernungspauschale für Radfahrer
- Dienstfahrräder für die private Nutzung
- Fahrradleasing als Gehaltsoptimierung
- Dienstrad schließt Dienstwagen nicht aus
- Fazit
Zur Pressemitteilung und weiteren Informationen bitte hier klicken.
Wir hoffen, dass die Informationen der Steuerberaterkammer Stuttgart Ihnen einen ersten Überblick über das Thema verschafft. Abschließend möchten wir nochmals auf die Komplexität des Bereichs der privaten und geschäftlichen Fahrradnutzung für Mitarbeiter oder Selbstständige aufmerksam machen. Wir möchten daher ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei Fragestellungen rund um das Thema ein Steuerberater hinzugezogen werden sollte.
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